Corona-Regeln des Bundeslandes Rheinland-Pfalz

Corona-Regeln des Bundeslandes Rheinland-Pfalz



Ab 12. September 2021:

In Rheinland-Pfalz werden künftig die Faktoren Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenauslastung wesentliche Maßstäbe für weitergehende Schutzmaßnahmen sein.

"Eine genau bundeseinheitliche Festlegung war leider bislang nicht möglich. Wir haben in Rheinland-Pfalz ein „2G+“-System entwickelt und führen dies nun ein. Für Geimpfte und Genesene bleibt es bei einem sehr großen Stück Normalität. Es werden für diese Gruppe unbegrenzte Zusammenkünfte möglich sein, zu denen ein gewisses Kontingent an nicht-immunisierten Personen hinzukommen können. Als Faustregel gilt: Wir sehen keinen Lockdown mehr als Schutzmechanismus vor: Geschäfte, Restaurants, Hotels, Theater und Kinos sollen geöffnet bleiben, auch bei steigenden Inzidenzen. Stattdessen wird der Zutritt von nicht immunisierten Menschen schrittweise reduziert, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern."

Die neuen Warnstufen setzten sich künftig zusammen aus der Sieben-Tage-Inzidenz, dem Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Wert und dem Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten. Sie reichen von Stufe 1 bis Stufe 3, die jeweils dann ausgerufen würden, wenn mindestens zwei der drei Leitindikatoren erreicht werden, so die Ministerpräsidentin.

Das Erreichen einer Warnstufe wird unter anderem Auswirkungen auf die zulässige Personenzahl bei privaten Zusammenkünften, aber auch auf Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich haben. „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit höchstens 25 Personen gestattet, wobei geimpfte Personen und genesene Personen bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben. Bei Erreichen der Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt reduziert sich die Personenanzahl auf zehn; bei Erreichen der Warnstufe 3 reduziert sich die Personenanzahl auf fünf“, erläuterte Gesundheitsminister Clemens Hoch den Mechanismus des neuen Warnwerts.

Jeder und jede Erwachsene hatte die Möglichkeit, sich impfen zu lassen und wir werden nicht nachlassen, weiterhin Impfungen zu ermöglichen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Ist es möglich eine Buchung zu stornieren wegen Warnstufe 2 oder 3?
Eine Buchung kann immer storniert werden, aber dafür sind die normale Stornogebühren fällig. Wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer sagt: "jeder kann sich impfen lassen". Das bedeutet, dass jeder für sich entscheidet ob er im Urlaub fahren kann und will.

Was ist, wenn touristische Übernachtungen wieder untersagt sind?
In diesem Fall werden wir Ihre Buchung stornieren und können Sie kostenlos umbuchen, oder bekommen Sie Ihr Geld zurückerstattet.